klusterdegenerierung
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Steelfox hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 07:20 Sondern er war wohl sauer, weil eine künstlich geschaffene Behörde per Gesetz die Legitimation erhalten hat, nochmal extra anteilige Beiträge einzukassieren.
Wie kommt man eigentlich auf sowas?
Du weißt schon warum es die KSK überhaubt gibt und das es dort Menschen gibt die arbeiten und auch Geld verdienen müßen?

In welchen Ländern bekommst Du denn als Künstler die Hälfte Deiner Sozialabgaben subventioniert?
Das dies am Ende des Tages nicht immer ganz kostenlos sein kann sollte doch wohl klar sein, aber welcher Adressat wäre da nicht besser als der Kunde, der Künstler oft genug mit Peanuts abspeisen will?
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Und ihr findet es nicht seltsam, dass diese "Versicherung" alleine sofort pleite wäre, wenn sie sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und der Zwangszahlungen finanzieren würde, sondern nur deshalb weiter existiert, weil 40% vom Bund kommen und darüber hinaus die Besserverdienenden unter den Mitgliedern den Rest mitragen, das ganze also letzten Endes prekäre Arbeitsverhältnisse am Leben erhält?



klusterdegenerierung
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von klusterdegenerierung »

macaw hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 08:05 Und ihr findet es nicht seltsam, dass diese "Versicherung" alleine sofort pleite wäre, wenn sie sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und der Zwangszahlungen finanzieren würde, sondern nur deshalb weiter existiert, weil 40% vom Bund kommen und darüber hinaus die Besserverdienenden unter den Mitgliedern den Rest mitragen, das ganze also letzten Endes prekäre Arbeitsverhältnisse am Leben erhält?
Wenn man nicht weiß das der Staat damals mit der KSK eine Hilfestellung für Künstler ins Leben gerufen hat, weil Künstler fasst immer unter dem Problem leiden keine dauerhaften Einnahmen zu haben, dann kann man sich solche Fragen stellen, auch wenn man nicht weiß das ein selbstständiger zb Fotograf oder Grafiker keine andere Möglichkeit hat als sich KSK verischern zu lassen, dann ja!
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pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ macaw

Der kleine Kunst- und Kulturbetrieb hat in unserem Land eben noch einen Wert 😉

Ich bin selber nicht in der KSK, finde das System aber gut.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



Jott
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Jott »

DKPost hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 06:39 Es gibt einige Gründe, warum Firmen eher eine GmbH beauftragen
Ganz genau.



Steelfox
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Steelfox »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 07:55
In welchen Ländern bekommst Du denn als Künstler die Hälfte Deiner Sozialabgaben subventioniert?
Das dies am Ende des Tages nicht immer ganz kostenlos sein kann sollte doch wohl klar sein, aber welcher Adressat wäre da nicht besser als der Kunde, der Künstler oft genug mit Peanuts abspeisen will?
Warum muß ein "Künstler" seine Beiträge subvensioniert bekommen? Warum schafft er sich nicht ein zweites Standbein, damit er die vollen Beiträge - wie ich und viele andere Selbständige auch - zahlen können? Ist das zuvuiel verlangt?

Für den einen oder anderen Kunden dreh ich hin und wieder ein Video, ich produziere meine eigene Musik dazu, erstelle (in der Vergangenheit) Webseiten für kleine Vereine, schneide Hochzeits- und Urlaubsfilme von Leuten zusammen, manchmal kommt noch die Bearbeitung von Schmalfilmen dazu, früher war es manchmal noch eine 3D-Animation für irgendeine Webseite... aber alles kein Grund für die KSK einen Teil meiner Krankenkassenbeiträge zu übernehmen. Warum nicht? Nun weil ich von den "künstlerischen" Arbeiten allein nicht leben kann. Also arbeite ich seit Jahren noch als PC-Techniker (für Privatleute) diese Einnahmen sind übers Jahr geringfügig höher als der gesamte andere Teil.
Fazit: Keine KSK, ich darf meinen "Arbeitgeberanteil" schön selber zahlen.
Aber meine Kunden zur Kasse bitten, das geht. Klar.



pillepalle
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

DKPost hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 06:39 Es gibt einige Gründe, warum Firmen eher eine GmbH beauftragen
Und auch Gründe warum man nicht für sie arbeitet 😂

Spielt natürlich nur für wirklich große Deals eine Rolle, aber ich erinnere mich immer daran was mein Vater mir früher erzählt hat (er war mal Betriebsleiter eines mittelständischen Unternehmens). Nämlich das man bei GmbHs und noch schlimmer bei den GmbH&CoKGs immer vorsichtig sein musste, denn das waren immer eher die windigen die im Zweifel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Mag ein Klischee sein, aber die haben tatsächlich auch auf sowas geachtet, wenn sie große Aufträge bekommen haben.

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soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

pillepalle hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 09:06 ... Nämlich das man bei GmbHs und noch schlimmer bei den GmbH&CoKGs immer vorsichtig sein musste, denn das waren immer eher die windigen die im Zweifel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften.
...
Auch mal mal vorsichig sein ist ja nicht die dümmste Arbeitsweise. Und ob Klischee oder nicht - ich hab grad ein Angebot an eine britische LTD angeschickt, aber vorher mal kurz versucht, etwas über diese Firma rauszubekommen im Netz. Siehe da, die haben tatsächlich nur 2 Pfund Stammkapitel.
Daher stehen nun in meinem Angebot als Zahlungsbedingung: 80% Vorkasse, fällig vor dem ersten Shooting.
Ich rechne nicht damit den Auftrag zu erhalten und werde auch ohne diese rund 5000.- € überleben, sehe es aber nicht ein, evtl. ne Woche für lau zu arbeiten...



klusterdegenerierung
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Steelfox hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 08:43
klusterdegenerierung hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 07:55
In welchen Ländern bekommst Du denn als Künstler die Hälfte Deiner Sozialabgaben subventioniert?
Das dies am Ende des Tages nicht immer ganz kostenlos sein kann sollte doch wohl klar sein, aber welcher Adressat wäre da nicht besser als der Kunde, der Künstler oft genug mit Peanuts abspeisen will?
Warum muß ein "Künstler" seine Beiträge subvensioniert bekommen? Warum schafft er sich nicht ein zweites Standbein, damit er die vollen Beiträge - wie ich und viele andere Selbständige auch - zahlen können? Ist das zuvuiel verlangt?
Noch nie mit Künstlern zu tun gehabt? Du weißt nicht wie Künstler arbeiten, wie lange sie in Vorleistung gehen bis sie Geld für ihr Werk bekommen?
Wie gesagt, das man mich als Fotograf als Künstler einstuft ist nicht mein ansinnen.

Selbstverständlich kann ich mich freiwillig versichern und alles selber bezahlen, ändert aber nix daran das der Kunde die Abgabe dennoch zu zahlen hat.
Wikipedia: Sozialstaat
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

Steelfox hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 08:43 Warum muß ein "Künstler" seine Beiträge subvensioniert bekommen? Warum schafft er sich nicht ein zweites Standbein, damit er die vollen Beiträge - wie ich und viele andere Selbständige auch - zahlen können? Ist das zuviel verlangt?
Wer wie Du einen Gemischtwarenladen betreibt, kann in keinem der vielen unterschiedlichen Bereiche immer "sehr gute" Arbeiten liefern.
Ein kreativ schaffender Künstler ist i.d.R. ein Nerd, der in seiner Kunst dermaßen aufgeht, dass er oft sogar das halbe "normale" Leben nicht mehr auf die Reihe bekommt - und da meine ich nicht mal die paar "Künstler" die mit Alk und anderen Drogen "aufblühen".

Da ein kreatives Schaffen sehr oft einen großen Zeitaufwand bedeutet und eben nicht zu Wahnsinnspreisen (z.B. in Top-Galerien gehyped) verkauft wird, sind viele "Künstler" nicht in der Lage wie Du, durch viele "Nebenjobs" genug Geld zu verdienen.

Aber in unserem Kulturkreis wird kreatives Schaffen (auch) durch die KSK gefördert.

Natürlich gibt es da auch "Künstler" die das ausnutzen, aber das gibt es überall und in jedem System.



Steelfox
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Steelfox »

soulbrother hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 09:35
Wer wie Du einen Gemischtwarenladen betreibt, kann in keinem der vielen unterschiedlichen Bereiche immer "sehr gute" Arbeiten liefern.
Ein kreativ schaffender Künstler ist i.d.R. ein Nerd, der in seiner Kunst dermaßen aufgeht, dass er oft sogar das halbe "normale" Leben nicht mehr auf die Reihe bekommt - und da meine ich nicht mal die paar "Künstler" die mit Alk und anderen Drogen "aufblühen".

Da ein kreatives Schaffen sehr oft einen großen Zeitaufwand bedeutet und eben nicht zu Wahnsinnspreisen (z.B. in Top-Galerien gehyped) verkauft wird, sind viele "Künstler" nicht in der Lage wie Du, durch viele "Nebenjobs" genug Geld zu verdienen.

Aber in unserem Kulturkreis wird kreatives Schaffen (auch) durch die KSK gefördert.

Natürlich gibt es da auch "Künstler" die das ausnutzen, aber das gibt es überall und in jedem System.
Genau diese Arroganz von Leuten die weder meine Wohngegend noch die "Preis-Ansprüche" hiesiger Kunden kennen und die ihre Arbeit - weil sie eben allein davon Leben können - als Wahrhaftig und Einzigartig einstufen (alle anderen machen ja nur Murks) - genau das ist es, was ich meine. Was macht deine Arbeit besser um von der KSK anerkannt zu werden?
Habe selbst schon mal eine KSK-Abgabe zahlen müssen und das sogar freiwillig, für ein paar Ideen und Entwürfe von einem Illustrator. Wie ich in einem benachbarten Thread schon gesagt habe, lasse ich zukünftig die KI solche Entwürfe machen (tolle Entwicklung) und spare mir so die Abgabe.
Die Disskussion gleiten aber komplett ab.
Es ging um Panoramafreiheit.



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

pillepalle hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 09:06
DKPost hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 06:39 Es gibt einige Gründe, warum Firmen eher eine GmbH beauftragen
Und auch Gründe warum man nicht für sie arbeitet 😂

Spielt natürlich nur für wirklich große Deals eine Rolle, aber ich erinnere mich immer daran was mein Vater mir früher erzählt hat (er war mal Betriebsleiter eines mittelständischen Unternehmens). Nämlich das man bei GmbHs und noch schlimmer bei den GmbH&CoKGs immer vorsichtig sein musste, denn das waren immer eher die windigen die im Zweifel nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Mag ein Klischee sein, aber die haben tatsächlich auch auf sowas geachtet, wenn sie große Aufträge bekommen haben.

VG
Das klingt abenteuerlich. Denn nur 7% aller Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und OHGs in D haben mehr als 10 Beschäftigte, da wird es aber schnell eng mit den Geschäftspartnern. Ausserdem ist es schlicht und ergreifend Unsinn, daß die Haftung einer GmbH nur auf das Stammkapital beschränkt ist, diese kann zum einen Millionen von Euro schwer sein, zum anderen bekommst Du ohne persönliche Haftung eher keinen nennenswerten Bankkredit oder Kredit bei Zulieferern/Partnerunternehmen.
Zuletzt geändert von macaw am Di 13 Jun, 2023 12:21, insgesamt 1-mal geändert.



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Steelfox hat geschrieben: Di 13 Jun, 2023 08:43 Warum muß ein "Künstler" seine Beiträge subvensioniert bekommen? Warum schafft er sich nicht ein zweites Standbein, damit er die vollen Beiträge - wie ich und viele andere Selbständige auch - zahlen können? Ist das zuvuiel verlangt?
Subventionen funktionieren halt so lange, wie alles sauber läuft...das dürfte in den kommenden Jahren immer weniger der Fall sein, bis das System halt so nicht mehr tragbar ist.

So sehe ich das auch mit dem Urteil zur Panoramafreiheit. Es wird viel zu viel auf geradezu absurde Weise durchreguliert. In D wird, sobald man selbstständig ist, an allen Ecken und Enden die Hand aufgehalten, oftmals für den größten Unfug. Die Angestellten lachen zwar hämisch über uns, aber auch nur, weil sie nicht mitbekommen, wie auch sie mit drin hängen.



Bildlauf
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

Wegen KSK, also Beispiel zu einem Messefilm:

Variante A) Kunde macht genaue Vorgaben, wie der Film zu gestalten ist, was Schnitt, Art des Filmens, Colougrading etc. betrifft. Dann ist es für die KSK keine Kunst und wer nur so arbeitet hat keine Chance auf die KSK

Variante B) Kunde sagt: Komm zur Messe, filme wie Du meinst und mach was schönes draus. Wir vertrauen Dir. Damit hat man volle Freiheit und es ist Kunst und von der KSK anerkannt.

Sobald man stark nach Vorgaben arbeiten muss, ist es eigentlich kein Fall mehr für die KSK.
Es geht gar nicht um Witschaftsjobs oder Kunstjobs, sonder nur darum, ob Du frei und kreativ arbeiten kannst. Du kannst als KSK´ler auch Wirtschaftsjobs annehmen, aber eben unter der Prämisse der freien Gestaltungsmöglichkeit.

Klar es ist schwierig zu unterscheiden, was ist Kunst und was nicht. Fotografen kommen schwer in die KSK zb. Eine Freundin von mir macht definitiv eine Art Kunst, musste sich aber in die KSK mühsam reinklagen. Videografen kommen auch nicht so leicht rein.
Musiker sind ein Selbstgänger, daß die in die KSK kommen.
Kunsthandwerker, die zb Goldschmuck herstellen, die kommen auch nicht in die KSK obwohl es doch eigentlich Kunst ist.
Wie so vieles, es ist nicht ganz gerecht, aber was ist schon gerecht. Man kann es nie für alle gerecht machen.

Man findet ja immer schnell das ungerecht, wo andere profitieren, aber man selber nicht.
Es ist auch ungerecht, daß Beamte Ihre hohen Pensionsbezüge haben (inkl. die Pensionen der ggf. verstorbenen Ehepartner, die dann übertragen werden) und private Krankenversicherung mit Vorzügen etc. Aber so ungerecht ist es nicht, denn man muss auch bedenken, daß, wenn sich jemand für die Beamtenlaufbahn entscheidet insgesamt geringeres Einkommen hat, als er in der freien Wirtschaft generieren könnte. Damit gleicht sich das dann aus.

Künstler sind halt eine schützenswerte Berufsgruppe, die unsere Gesellschaft viel mehr bereichern als man wahrnimmt und realisiert (Denkmäler, Musiker auf Straßenfesten, öffentliche Kunstaufführungen, allgemein Stadtdesign etc.). Oft machen Künstler auch für lau Arbeit.
Ich kenne genug MusikerInnen die leben halt von Hand in den Mund, das ist ja keine so gut bezahlte Branche...
Ich habe zumindest noch nie erlebt, wo zb ein Rechtsanwalt oder Steuerberater seine Skills gratis irgendwo zu für andere zur Verfügung stellt. Bevor die einen Satz sprechen, halten die erstmal die Hand auf.

Insofern, passt doch, lasst die Künstler doch in der KSK etwas Geld sparen, ist doch eine sehr schwierige Branche und die Einkommensverhältnisse sind da doch eh sehr gering, außer man ist Dali oder sonst wer.
Und Künstler entwickeln ja aus sich heraus kreative Dinge, was manchmal auch einen unverhältnismäßig hohen Einsatz an Zeit und auch spezieller Fähigkeit bedeutet, wenn man das mal mit einem gewerblichen Betrieb vergleicht, der genau kalkulieren kann, wie lange er für die Produktion von einem Produkt benötigt.

Und die Ersparnis liegt ja nur in dem Punkt, daß über die KSK in dem Versicherungsbetrag noch Renteneinzahlungen sind.
Aber der reine Betrag ist gleich zum freiwillig versicherten. Also ein KSK versicherter zahlt genau den gleichen betrag wie ein freiwillig versicherten monatlich.

Wegen Drohne. Das Drohnenfliegen habe ich eh schon eingestellt. Das macht alles keinen Spaß mehr so. Bin eh ein schlechter Drohnenpilot und habe es nur gemacht, um es im Portfolio zu haben. Spaß machen tut mir eine Drohne so und so gar nicht. Deshalb biete ich Drohne halt gar nicht mehr mit an. Nachfrage geht eh zurück, die Leute sind da eh etwas mit übersättigt.



soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

Bildlauf hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 16:17
Also ein KSK versicherter zahlt genau den gleichen betrag wie ein freiwillig versicherten monatlich.
Bis auf den zitierten Satz bin ich ganz bei Dir.

Soweit ich weiß, sind die Beiträge, die an die Krankenkassen und Rentenversicherung gehen dieselben, aber das KSK Mitglied zahlt eben nur 50% davon, der freiwillig Versicherte die 100%, also das Doppelte.



Bildlauf
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

soulbrother hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 16:57 Soweit ich weiß, sind die Beiträge, die an die Krankenkassen und Rentenversicherung gehen dieselben, aber das KSK Mitglied zahlt eben nur 50% davon, der freiwillig Versicherte die 100%, also das Doppelte.
Ich habe es so vernommen, daß KSKler und freiwillig versicherte den gleichen Betrag zahlen (also orientiert am Jahresumsatz), nur daß im KSK Betrag quasi "gratis" noch Einzahlungen in die Rentenkasse inkludiert sind. Mag aber auch sein, daß ich da wirklich falsch liege.

Als freiwillig Versicherer zahlst Du ja nichts in die Rentenkasse, weil das ein anderer Schuh ist.

Mag aber auch sein, daß ich da wirklich falsch liege. Dann gerne Info, interessiert mich auch!



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Bildlauf hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 16:17 Wegen KSK, also Beispiel zu einem Messefilm:

Variante A) Kunde macht genaue Vorgaben, wie der Film zu gestalten ist, was Schnitt, Art des Filmens, Colougrading etc. betrifft. Dann ist es für die KSK keine Kunst und wer nur so arbeitet hat keine Chance auf die KSK
(...)
Sobald man stark nach Vorgaben arbeiten muss, ist es eigentlich kein Fall mehr für die KSK.
Ist halt nur die Frage ob die KSK Jahre später bei einer Prüfung das auch so sieht, wo man das zum einen vielleicht gar nicht mehr beweisen kann und zum anderen unterstellt werden könnte, daß man das umdeutet um die Abgaben zu umgehen, wodurch die Firma bzw. deren Geschäftsführer/Inhaber plötzlich heftig zur Kasse gebeten werden können.
Bildlauf hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 16:17 Wegen Drohne. Das Drohnenfliegen habe ich eh schon eingestellt. Das macht alles keinen Spaß mehr so. Bin eh ein schlechter Drohnenpilot und habe es nur gemacht, um es im Portfolio zu haben. Spaß machen tut mir eine Drohne so und so gar nicht. Deshalb biete ich Drohne halt gar nicht mehr mit an. Nachfrage geht eh zurück, die Leute sind da eh etwas mit übersättigt.
Eigentlich ist das bekloppt. Man kann ja nur noch an sehr wenigen Orten überhaupt noch "Drohnen" fliegen lassen, Privat ohnehin nicht, gewerblich ist das auch so eine Sache. In Zukunft kann die zuständige Behörde auch gleich den Hinweis/die Warnung mitgeben, dass man eigentlich nur noch im Beinsein eines Anwalts aufnahmen machen sollte...
Zuletzt geändert von macaw am Mi 14 Jun, 2023 17:19, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Also bitte - seit in vielen Bereichen die 1:1-Regel gilt, sind die Einsatzmöglichkeiten doch wieder vielfältiger geworden.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Pianist hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 17:19 Also bitte - seit in vielen Bereichen die 1:1-Regel gilt, sind die Einsatzmöglichkeiten doch wieder vielfältiger geworden.

Matthias
Keine Ahnung wo Du wohnst, aber hier in Berlin sehe ich auf der Karte von DroneMaps24 nach wie vor eigentlich kaum Spiel- oder Flugraum...



Pianist
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Ich nutze an sich die Droniq-App der DFS, habe mir aber gerade mal Deine Quelle angesehen und kann da keine grundsätzlichen Probleme erkennen. Kannst Du mal Beispiele nennen?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Pianist hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 18:11 Ich nutze an sich die Droniq-App der DFS, habe mir aber gerade mal Deine Quelle angesehen und kann da keine grundsätzlichen Probleme erkennen. Kannst Du mal Beispiele nennen?

Matthias
Wenn Du ein wenig oberhalb des (nun geschlossenen) Flughafens Tegel guckst, ist dort wegen eines Krankenhauses mit Landeplatz für Helikopter ein 1km Radius - dort lebe ich und kann ohne Sondererlaubnis nicht fliegen, trotz vieler großer Wiesen, gleiches gilt für die Bahnlinien, dann gäbe es Industrieanlagen, Wohngrundstücke unzähliger Eigentümer, die ja auch alle einzeln genehmigen müssen und dann noch FFH, Vogelschutz und Naturschutzgebiete...in Richtung City kann man das komplett vergessen, da dürften neben Künstlern und Architekten auch alle möglichen Hauseigentümer ihr Veto haben. Nur Wälder scheinen nicht reglementiert zu sein, ist das korrekt?



Pianist
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Nun gut - Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz ist tatsächlich blöd. Anders wäre Krankenhaus mit RTH- oder ITH-Station, dann kann man mit denen telefonieren. Bahnstrecken und Bundeswasserstraßen jetzt auch mit 1:1-Regel, das macht einiges möglich. Für die Kontrollzonen gibt es eine Allgemeinverfügung der DFS, ebenso für die äußeren beiden Meilen der ED-R 146. Und für die innere Meile muss man sich eben ans BAF wenden.

Hohe Überflüge über Wohngrundstücke sind auch kein Problem. Bei Naturschutzgebieten ist man ja sicher dort mit irgendeinem "Macher" verabredet, einem Ranger, Projektträger oder dergleichen, und wenn der sich zuständig fühlt, soll mir das reichen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Pianist hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 18:40 Nun gut - Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz ist tatsächlich blöd. Anders wäre Krankenhaus mit RTH- oder ITH-Station, dann kann man mit denen telefonieren. Bahnstrecken und Bundeswasserstraßen jetzt auch mit 1:1-Regel, das macht einiges möglich. Für die Kontrollzonen gibt es eine Allgemeinverfügung der DFS, ebenso für die äußeren beiden Meilen der ED-R 146. Und für die innere Meile muss man sich eben ans BAF wenden.

Hohe Überflüge über Wohngrundstücke sind auch kein Problem. Bei Naturschutzgebieten ist man ja sicher dort mit irgendeinem "Macher" verabredet, einem Ranger, Projektträger oder dergleichen, und wenn der sich zuständig fühlt, soll mir das reichen.

Matthias
Danke, gut zu wissen!



Frank Glencairn
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Nicht zu vergessen irgendwelche "Kunst" die vielleicht irgendwo rumstehen könnte, das sind ja jetzt quasi auch Flugverbotszonen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Pianist
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Nein, da sind wir bei Weitwinkel aus der Luft fast immer bei "unwesentlichem Beiwerk", sofern das Kunstwerk nicht gerade Hauptinhalt des Bildes ist. Relevant aber nur, wenn der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



macaw
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von macaw »

Pianist hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 19:52 Nein, da sind wir bei Weitwinkel aus der Luft fast immer bei "unwesentlichem Beiwerk", sofern das Kunstwerk nicht gerade Hauptinhalt des Bildes ist. Relevant aber nur, wenn der Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist.

Matthias
Tja, nur ist das Problem leider nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich hätte ja z.B. gerne eine Doku über "meinen" Stadtteil gemacht, in dem ich von Geburt an lebe. Aufnahmen aus der Luft sind da ein muss und Kunst im öffentlichen Raum, die mit dem Ort verknüpft wird, kann man ja nicht weglassen. Aber muss man jetzt echt jeden Künstler dafür entlohnen, wenn so ein Teil im Film auftaucht?



Bildlauf
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

@macaw
Wichtig ist die Rechnung, da kann man/muss man ja die kreative Leistung verschriftlichen.

Mit der KSK ist schon etwas nerviger. Man muss ja auch die Umsätze im Voraus schätzen und es gibt keinen Ausgleich nachträglich.
Bei freiwilligen Versicherten wird ja der Einkommensteuerbescheid herangezogen und dann für das entsprechende Jahr abgeglichen und man bekommt was zurück oder muss nachzahlen.

Hat man bei der KSK zu hoch geschätzt das Einkommen, dann hat man überzahlt und bekommt nichts wieder. Das ist Pech. Dieses überzahlte Geld behält die KSK gerne.
Hat man zu niedrig geschätzt und unterzahlt, dann gibt es Mecker oder man kann das glaube ich auch nachzahlen.
Ist halt etwas umständlich und vor allem rechtlich für mich nicht sauber.
Man kann aber monatlich die Umsätze immer wieder neu anpassen. Aber das funktioniert nur bedingt bzw. mit Aufwand.

Beispiel: November/Dezember 2023, 2-3 Kunden mit hohen Rechnungsbeträgen sagen, daß die Beträge noch im Dezember 2023 auf dem Konto eingehen. Nun sendet man eine Einkommenschätzung unter Beachtung dieser zugesagten Überweisungen für Dezember 2023. Diese muss man aber schon im November senden, damit sie noch im Dezember wirksam wird :-) Nun überweisen die Kunden aber doch nicht im Dezember wegen is nicht, oder Weihnachtstrubel oder was auch immer. Dann muss man gegen die alte Einkommenschätzung Widerspruch einlegen (binnen 30 Tagen) und eine neue Schätzung abgeben. Wenn die dann Ende Dezember 2023 doch noch überweisen, nachdem man Widerspruch gegen die alte Einkommenschätzung eingelegt hat, dann nochmal alle Pferde zurück :-) Und wenn man sicher gehen will, bitte alles mit Einschreiben :-)

Die KSK ist ja keine Kasse sondern ein Träger. Man bleibt ja was Gesundheistangelegnheiten betrifft bei einer regulären Kasse versichert weiterhin. Also man ist in der KSK, aber bei der TK oder Barmer oder AOK versichert.
Also dafür, daß man etwas bekommt von der KSK und die Vorteile der Mitgliedschaft spüren kann, muss man auch ziemlich nervige Dinge tun und auch Prüfungen über sich ergehen lassen. Wer es einfach will, versichert sich freiwillig oder privat und hat dort ein einfaches System, was weniger aufwändig ist und freundliche MitarbeiterInnen und regionale Büros.
KSK, da muss man erstmal die Hotline schaffen und man hat nicht immer Glück mit der Freundlichkeit der MitarbeiterInnen. Also die wollen schon etwas elitär wirken etc.

Was ich damit sagen will, es klingt toll mit der KSK, aber man muss es mögen, denn man muss Dinge tun und über sich ergehen lassen, die einem als normal versicherter nicht widerfahren. man muss für sich ausrechnen, ob es einem das wert ist.


Wegen Drohne:
Ich habe an der Ostsee für Musikvideo Drohne geflogen für paar Clips. Es gab laut App noch einen kleinen Bereich wo man fliegen durfte. Ungefähr ein ca. 2 Kilometer großer Strandabschnitt. Da die gesamte Ostsee seinerzeit wegen des Ukraine Krieges Gebiet gesperrt war. Heute vielleicht auch noch, aber wie gesagt, fliege keine Drohne mehr.
Ich hatte die Drohne 10 Minuten oben. 1:1 Regel beachtet. Da kam schon die Küstenwache mit einem Schiff. Die haben gar nichts gemacht, wenn überhaupt beobachtet. Die haben das Ding scheinbar geortet. Wir haben da länger gedreht an der gleichen Stelle (also ganz normal mit Kamera) und keine Küstenwache. Drohne oben, Küstenwache im Anmarsch.
Sofort Drohne gelandet und wir sind losgefahren.
Es kam auch nichts, ich habe ja auch nichts falsch gemacht. Will damit nur sagen, man kann nicht mehr "unter dem Radar" fliegen.
Mit dem Haken setzen in zb der DJI App, erklärt man sich bereit, daß jegliche Flugdaten an Ermittlungsbehörden übergeben werden dürfen.
Mir ist es einfach zu kribbelig, auch wenn man alles prüft, nachher hat man doch mal was falsch gemacht und Unwissenheit schütz vor Bestrafung nicht, gelle?
Es macht einfach keinen Spaß. Bin eh kein doller Pilot, im Cine Modus in 30 meter Höhe bin ich noch gelassen, aber sobald es ansatzweise waghalsiger wurde bekam ich immer irgendwie Angst.
Mir ist die Mini 2 auch mal abgestürzt. Sie hat es aber überlebt. Ziemlich solide gebaut die Dinger.



soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

Bildlauf hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 21:30
Mit der KSK ist schon etwas nerviger.
Bist Du KSK Mitglied?



klusterdegenerierung
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von klusterdegenerierung »

Ich liebe diese Diskussion, einer erwähnt die KSK und man kann seinen Arsch drauf verwetten das als nächstes, bist du in der KSK kommt, als wenn das was miteinander zu tun hätte.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Bildlauf
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

Ich hatte es mal in Erwägung gezogen und mich damit intensiv beschäftigt, wie das alles so abläuft.
Ich bin zum Ergebnis gekommen, daß die "paar Vorteile" zu viel Nervkram bedeuten, wie schon beschrieben.

Wie gesagt, KSK klingt erstmal verlockend, aber für mich vom Typus her nicht lohnenswert.
Es ist ein zu großes Abhängigkeitsverhältnis und es Schwingt halt immer so ein Damokles Schwert über Dir wegen "Prüfung", "Stimmen meine geschätzen Angaben zum Gewinn" und "mache ich auch ausreichend künstlerische Jobs" etc.



Bildlauf
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 23:15 Ich liebe diese Diskussion, einer erwähnt die KSK und man kann seinen Arsch drauf verwetten das als nächstes, bist du in der KSK kommt, als wenn das was miteinander zu tun hätte.
Ich habe mit der Frage auch schon gerechnet......



soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 23:15 .....und man kann seinen Arsch drauf verwetten das als nächstes, bist du in der KSK kommt, als wenn das was miteinander zu tun hätte.
In diesem Forum wird extrem viel sinnloses Geschwafel getippt, dass Du es schon gar nicht mehr glaubst, dass meine Frage tatsächlich einen Grund haben könnte, oder wie darf ich das verstehen?
Hier der Grund meiner Frage:
Da ich es bei weitem nicht so aufwändig sehe, frage ich mit der einfachst möglichen Frage, ob dies eigene Erfahrungen sind, oder nicht...



soulbrother
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von soulbrother »

Bildlauf hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 23:21 Ich hatte es mal in Erwägung gezogen...
Danke. Also keine eigene Erfahrungen, dann bin ich ja beruhigt.



Bildlauf
Beiträge: 1050

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Bildlauf »

soulbrother hat geschrieben: Mi 14 Jun, 2023 23:32 Danke. Also keine eigene Erfahrungen, dann bin ich ja beruhigt.
ok das ist schön :-)

Muss ich in erst in der KSK sein um abzuschätzen, ob das System für mich geeignet ist? Manchmal reichen Internetrecherche oder Infos von Menschen etc.
Es muss ja zum Individuum passen.



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Pianist »

Nein, um diese ganzen Aspekte geht es überhaupt nicht. Es spielt keine Rolle, was man möchte, ob es passt, ob man es "in Erwägung zieht". Das klingt nämlich danach, ob es sich um eine freie Entscheidung handelt, und genau das ist es nicht.

Es geht einzig und allein darum, ob im Prüfverfahren festgestellt wird, dass man nach Paragraf 1 KSVG sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wenn ja, ist man Mitglied, und wenn nein, ist man es nicht. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Wobei das nur die juristische Theorie ist...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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